Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma rat&tat Inh.Reichen
1.Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma rat&tat Inh. Reichen, Hondrichstrasse 54, 3700 Spiez, Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
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Mit der Annahme des Angebots gelten diese AGB durch den Auftraggeber als akzeptiert.
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Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2.Angebot
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Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anderes vermerkt ist.
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Der Auftragnehmer erstellt das Angebot gestützt auf die Offertanfrage. Er ist berechtigt, Variantenangebote einzureichen.
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Das Angebot bindet den Auftragnehmer während drei Monaten ab Einreichung.
3.Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
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Der Auftrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande .
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Die Schriftform ist gewahrt bei:
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unterzeichnetem Brief,
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E-Mail mit PDF-Anhang mit Unterschrift, oder
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qualifizierter elektronischer Signatur.
Einfache E-Mails gelten nur als schriftlich, wenn beide Parteien dies ausdrücklich vereinbaren.
3. Angebote, Kostenvoranschläge, Stundensätze und andere schriftliche Dokumente sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „Angebot“ oder „Auftragsbestätigung“ bezeichnet sind.
4.Leistungsgegenstand/Berichterstattung
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Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Vertragsabschluss über alle relevanten Normen, Vorgaben und Prüfkriterien zu informieren.
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Diese erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer bei Bedarf vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
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Leistungsumfang, Normen, Prüfkriterien sowie Art der Dokumentation (z. B. Auditberichte, Prüfpläne, Empfehlungen) werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
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Die Ergebnisse werden auf Wunsch in einem Bericht zusammengefasst, der grundsätzlich in deutscher Sprache erstellt wird.
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Übersetzungen in andere Sprachen sind gesondert zu vereinbaren; die Kosten trägt der Auftraggeber.
5.Ausführung
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Der Auftragnehmer führt die Tätigkeiten mit der üblichen fachlichen Sorgfalt gemäss geltendem Stand von Technik und Normen durch.
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Untersuchungen und Audits erfolgen in der Regel stichprobenartig, sofern im Angebot keine Vollprüfung vereinbart wurde.
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Berichte, Protokolle und Bescheinigungen spiegeln den zum Zeitpunkt der Erstellung bestmöglichen Kenntnisstand wider und werden objektiv erstellt.
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Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über den Arbeitsfortschritt und weist unverzüglich schriftlich auf Umstände hin, die die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen.
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Der Auftragnehmer erfüllt den Auftrag grundsätzlich persönlich und darf den Auftraggeber Dritten gegenüber nicht verpflichten.
6.Termine
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Vereinbarte Termine gelten unter dem Vorbehalt höherer Gewalt.
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Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen und vergleichbare Ereignisse. In solchen Fällen ruhen die Vertragspflichten. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
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Voraussetzung für die Termineinhaltung ist, dass der Auftraggeber alle für die Leistungserbringung benötigten Unterlagen rechtzeitig bereitstellt.
7.Haftung, Risikoverteilung und Betriebshaftpflichtversicherung
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Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf die vereinbarte Vergütung – maximal jedoch auf die Gesamtvergütung – beschränkt.
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Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden (z. B. Produktionsstillstand, Regressansprüche Dritter) ist vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen
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Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf das Verhalten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
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Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung; auf Verlangen wird der Versicherungsnachweis vorgelegt.
8.Vergütung
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Die Vergütung richtet sich nach den in der Auftragsbestätigung oder im Angebot vereinbarten Sätzen oder Pauschalen.
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Rechnungen werden nach Auftragsabschluss oder gemäss vereinbartem Zahlungsplan gestellt.
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Die Vergütung umfasst sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Nebenkosten (z. B. Sekretariatsleistungen, Sozialleistungen, Abgaben)..
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Rechnungen sind innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
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Bei Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszins sowie Mahnspesen erhoben. Die Mahnspesen betragen:
- 1. Zahlungserinnerung: kostenlos
- 2. Mahnung: CHF 50.00. -
Der Auftragnehmer kann zusätzlich den tatsächlich entstandenen Verzugsschaden geltend machen und seine Leistungen vorübergehend einstellen. Weiter ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen.
9.Anpassung der Vergütung während Vertragsdauer respektive Laufzeit des Auftrages
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Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten kann der Auftragnehmer die Vergütung auf das Quartalsende an die Teuerung anpassen, sofern diese mehr als 2 % beträgt. Eine Anpassung ist spätestens einen Monat im Voraus schriftlich anzukündigen..
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Grundlage ist der Landesindex der Konsumentenpreise (Basis 2020 = 100) gemäss den Berechnungsgrundlagen des Bundesamtes für Statistik (Teuerungsrechner). Massgebend ist der Indexmonat vor Vertragsabschluss.
10.Vertraulichkeit
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Der Auftragnehmer behandelt alle vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen, Daten und Betriebsgeheimnisse vertraulich und verwendet sie ausschliesslich für den jeweiligen Auftrag.
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Die Einhaltung der schweizerischen Datenschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen wird gewährleistet.
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Subunternehmer dürfen eingesetzt werden, sofern diese dieselben Qualitäts- und Vertraulichkeitsstandards einhalten. Der Auftragnehmer haftet für sie wie für eigenes Verhalten.
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Bei Verletzung der Vertraulichkeitspflicht schuldet der Verletzende eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 1'000.– und höchstens CHF 10'000.– pro Fall, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der Geheimhaltungspflicht.
11.Geistiges Eigentum
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Bereits im Besitz des Auftragnehmers befindliches Know-how, Schutzrechte und Methoden bleiben dessen Eigentum. Soweit erforderlich, erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht innerhalb seines Anwendungsbereichs.
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Die im Bericht gemäss Ziffer 4 enthaltenen Arbeitsergebnisse stehen beiden Parteien je zur Hälfte zu. Beide dürfen die Ergebnisse in ihrem Geschäftsfeld nicht-exklusiv nutzen; eine kommerzielle Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung beider Parteien.
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Sind die Ergebnisse schutzrechtsfähig, wird eine gesonderte Vereinbarung über Patentanmeldung, Kostentragung, Nutzungsrechte und Entschädigung getroffen.
12.Mitwirkungspflichten und -rechte des Vertragspartners
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Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
13.Gewährleistungsfrist
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Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Längere gesetzlich zwingende Fristen bleiben vorbehalten.
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Mängel sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen.
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Berechtigte Mängel werden durch den Auftragnehmer behoben. Eine Rechtsgewährleistung wird nicht übernommen
14.Kündigung, Stornierung und Rücksichtnahme
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Beide Parteien können den Vertrag schriftlich kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seine Pflicht zur Mitwirkung (z.B. Bereitstellung von Unterlagen, Zugang, Sicherheitsprozeduren) erheblich verletzt.
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Bei Stornierung durch den Auftraggeber – vor oder nach Beginn der Tätigkeit – sind alle bis dahin geleisteten Arbeiten (inkl. Vorbereitung, Dokumentenprüfung, Reise- und Kapazitätskosten) zu vergüten.
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Der Auftragnehmer kann kündigen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Unterlagen, Zugang) erheblich verletzt.
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Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Vertragsurkunde > AGB > Angebot > Offertanfrage.
15.Abtretung und Verpfändung
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Forderungen aus dem Vertrag dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder abgetreten noch verpfändet werden.
16.Verfahrensgrundsätze
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der am Leistungsort geltenden Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und der Gleichbehandlung von Frau und Mann.
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Bei Leistungen im Ausland verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
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Diese Verpflichtungen gelten auch für beauftragte Dritte.
17.Sozialversicherungen
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Der Auftragnehmer steht in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber und ist selbst für die ordnungsgemässe Abrechnung seiner Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.
18.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma rat&tat Inh. Reichen, 3700 Spiez, Schweiz, sofern nicht zwingendes Recht oder eine individuelle Vereinbarung abweichendes bestimmt.
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Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
19.Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Die AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht (z.B. als Link auf Website oder als Anhang zum Angebot).
Ausgabe März 2026